Basel soll in den kommenden Jahren ein durchgängiges, sicheres und komfortables Veloroutennetz erhalten. Die Basis bildet der überarbeitete Teilrichtplan Velo. Dieser legt fest, wo künftig Velorouten durchführen sollen und wo es Parkieranlagen für Velos geben soll.
Die Vernehmlassung endet am 6.8.2026.
Die IG Kleinbasel lehnt den Teilrichtplan Velo in der vorliegenden Form ab. Der Entwurf priorisiert den Veloverkehr einseitig und berücksichtigt die Bedürfnisse von Gewerbe, Wirtschaftsverkehr, Parkierung und einer ausgewogenen Gesamtverkehrsplanung aus unserer Sicht unzureichend.
Wir fordern eine demokratische Legitimation der FVV-Standards vor deren rechtsverbindlicher Anwendung, eine stärkere Nutzung quartierverträglicher Velorouten statt hochbelasteter Hauptverkehrsachsen sowie eine verbindliche Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen und der Verlagerungseffekte bei jedem einzelnen Projekt.
Die Interessengemeinschaft Kleinbasel empfiehlt:
- Der Veloverkehr darf nicht zulasten des motorisierten Verkehrs priorisiert werden.
- Die verschiedenen Verkehrsmittel dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
- Eine demokratische Legitimation der FVV-Standards, bevor diese in den TRP Velo einfliesst und zur rechtsverbindlichen Grundlage erklärt wird
- Reduktion der Führung von Velohauptrouten auf stark belasteten Hauptverkehrsstrassen und konsequente Nutzung von Quartiersammelstrassen als alternative Velokorridore
- Sicherstellung ausreichender Park-, Lade- und Kurzhalteangebote
- Systematische Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Gewerbe
- Vertiefte Analyse der Verlagerungseffekte und Berücksichtigung der Bedürfnisse des Gewerbes bei jeder einzelnen Umsetzung.
Die IGK rät den Behörden, die genannten Punkte im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen, den Teilrichtplan entsprechend zu überarbeiten und noch einmal zur Vernehmlassung aufzulegen.
Die Interessengemeinschaft Kleinbasel lehnt den TRP Velo ab.








