Bettelei

Bettelei wird eingeschränkt (25.6.2021)

Der Grosse Rat hat das Wort Bündelidaags-Sitzig (so nennt man die letzte Sitzung vor der Sommerpause) wörtlich genommen: Er verabschiedete eine Gesetzesänderung, die wohl die meisten Bettlerbanden motivieren wird, ihr Bündeli zu packen und sich andere Orte für ihr Geschäftsmodell zu suchen. Nachdem eine Aufhebung des Bettelverbots im vergangenen Jahr zu einer wahrhaften Flutwelle von oft aggressiv auftretenden Bettlern aus Osteuropa geführt hatte, wurde nun von Neuregierungsrätin Stephanie Eymann eine Vorlage kreiert, die das Betteln zwar nicht komplett verbietet, aber so einschränkt, dass es wohl unattraktiv sein wird, hier vor Coop oder Migros die hohle Hand zu machen. Verboten ist das Betteln inskünftig in einem Radius von 5 m um Beizen-Terrassen, Bankomaten, Geschäftseingänge und in Parks. Auch der Einsatz von Kindern und Tieren, um um Mitleid zu betteln, ist verboten.

Der Entscheid fiel knapp aus, doch vermochte die bürgerliche Front mit ausreichender Präsenz zusammen mit den Grünliberalen alle Anträge abzuschmettern, mit denen Rot-Grün die Vorlage verwässern wollte. Das neue Gesetz dürfte nach Ablauf der Referendumsfrist Anfang August in Kraft treten. Ein Referendum ist nicht in Sicht und hätte es angesichts der von den Bettlern geplagten Bevölkerung wohl auch schwer. Schlechte Verlierer gibt es aber trotzdem: Die sogenannten „demokratischen Juristinnen und Juristen“ haben angekündigt, das neue Gesetz auf dem Rechtsweg angreifen zu wollen. Dies hätte aber keine aufschiebende Wirkung.

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