Diebstahlprävention

Medienmitteilung JSD 8.3.2024

Schwerpunktaktion gegen Kriminalität im Kleinbasel

    8.3.2024: Medienmitteilung IG Kleinbasel: Die IGK begrüsst die Schwerpunktaktionen der Polizei im Kleinbasel
    Die IG Kleinbasel (IGK) nimmt zur Medienmitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt vom 8.3.2024 (10.00 Uhr) Stellung zur Schwerpunktaktion der Basler Polizei gegen die kriminellen Aktivitäten im Kleinbasel.

    Die IGK beobachtet seit längerem mit wachsender Sorge die zunehmende Kriminalität im Kleinbasel. Diese löst grosse Unsicherheiten in der Bevölkerung und dem Gewerbe aus. Sie belastet das ansonsten positive Klima des vielfältigen Zusammenlebens im Kleinbasel und wirkt sich negativ auf das Gewerbe und speziell den Detailhandel aus. Die IGK ist überzeugt, dass ein vielfältiges Massnahmenpaket seitens der Regierung nötig ist, um das Problem ganzheitlich anzugehen. Ein hochrelevantes Element ist die Bündelung der polizeilichen Ressourcen in Schwerpunktkontrollen, um die Kriminalität zu bekämpfen. Darum begrüssen wir diese und weitere kommende Massnahmen, um die Sicherheit im Kleinbasel zu verbessern.

    Die IGK hat Anfang dieser Woche zu einem Informationsanlass mit der Polizei und dem Detailhandel eingeladen, um Wege und Möglichkeiten im Umgang mit den steigenden Ladendiebstählen aufzuzeigen. Die IGK wird auch weiterhin die Situation genau beobachten und punktuell spezifische Anlässe für Ihre Mitglieder anbieten.

    Wir sind überzeugt, dass es deutliche Zeichen seitens der Regierung, des Gewerbes und der Bevölkerung braucht, dass die Kriminalität weder im Kleinbasel noch sonst wo toleriert werden darf.

    8.3.2024 Medienmitteilung Justiz- und Sicherheitsdepartement:
    Die Kantonspolizei Basel-Stadt führt im unteren Kleinbasel eine weitere Serie von Schwerpunktkontrollen durch. Ziel ist es, kriminelle Aktivitäten im Bereich von Gewalt-, Vermögens- und Betäubungsmitteldelikten zu reduzieren. Die Massnahme erfolgt in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und dem Migrationsamt Basel-Stadt.
    Die Schwerpunktaktion zur Bekämpfung von Gewalt-, Betäubungsmittel- und Vermögensdelikten wird im unteren Kleinbasel mit hoher Frequenz und grossem Personalaufwand durchgeführt. Bisherige Kontrollen haben zu kurzfristigen Verbesserungen geführt, es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Aufgrund des bekannten personellen Engpasses muss die Kantonspolizei ihre Mittel sehr gezielt einsetzen. Deshalb wird der Effekt der Aktion laufend überprüft und der personelle Aufwand an die Bedürfnisse angepasst.
    Erfahrungsgemäss ist der Anteil nord- und westafrikanischer Staatsangehöriger bei derartigen Delikten im unteren Kleinbasel hoch, weshalb auch das Migrationsamt Basel-Stadt eng in die Schwerpunktaktion eingebunden ist.
    Erfahrungsgemäss ist der Anteil nord- und westafrikanischer Staatsangehöriger bei derartigen Delikten im unteren Kleinbasel hoch, weshalb auch das Migrationsamt Basel-Stadt eng in die Schwerpunktaktion eingebunden ist.
    Die Kantonspolizei Basel-Stadt wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Bilanz der Aktion ziehen und diese aktiv kommunizieren. Medienmitteilung

    Am 4. März 2024 fand die Informationsveranstaltung zusammen mit der Kantonspolizei Abteilung Diebstahlprävention statt. Es wurde über die verschiedenen Straftatbestände wie Diebstahl Art. 139 StGB, (unter CHF 300.- Antragsdelikt, über CHF 300.- Offizialdelikt) und Betrug Art. 146 StGB wie auch die Täterschaft und deren mehrheitlichen Motive referiert. Wichtig ist, dass das Verhalten von Personen beobachtet wird und diese, je nach Situation, mit einer direkten Ansprache („Kann ich Ihnen helfen?“) von ihrem Vorhaben abgebracht werden können. Die Abteilung Prävention bietet jedem Unternehmen an, sie bei organisatorischen, baulichen und technischen Massnahmen zur Reduktion von Diebstählen und Betrugs zu beraten.
    Artikel PrimeNews
    Artikel Basler Zeitung

    Die Ladendiebstähle haben im letzten Jahr stark zugenommen. Mehrere Mitglieder meldeten uns dies und es wurde eine Umfrage gestartet. Das Ergebnis veranlasste uns, mit der Diebstahlprävention der Polizei Basel-Stadt Kontakt aufzunehmen und einen Informationsanlass für unsere Mitglieder zu organisieren. Die Polizei zeigt auf, was Sie wann wo und wie tun dürfen oder müssen. Anschliessend steht sie noch für Fragen zur Verfügung.

    Bei Diebstählen muss unter bestimmten Umständen die Polizei nicht hinzugezogen werden. Dies, wenn die Täterschaft geständig und volljährig ist sowie die Personalien glaubwürdig festgestellt werden können und der Schadenbetrag unter CHF 300.- liegt.  Dann kann das Ladendiebstahlformular ausgefüllt und unterschrieben direkt an Staatsanwaltschaft übermittelt werden (Kanton Basel-Stadt, Staatsanwaltschaft, Binningerstrasse 21, 4051 Basel). Auf diesem Formular kann auch ein Hausverbot erteilt werden (anzukreuzen).
    Wenn jedoch nur einer der obengenannten Faktoren nicht erfüllt wird, gilt es weiterhin, die Polizei (117) hinzuzuziehen.

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