Vernehmlassung zum Gesetzes betreffend Lohngleichheitsanalysen

Es wird in einem neuen kantonalen Gesetz die Pflicht für Lohngleichheitsanalysen für Arbeitgebende ab 50 Mitarbeitenden verankert. Der Zweck dieses Gesetzes besteht in der Reduktion negativer sozialpolitischer Auswirkungen von Lohndiskriminierung sowie der Förderung positiver Effekte von Lohngleichheit durch regelmässige Lohngleichheitsanalysen. Ein Papiertiger, der aufgrund von einer falschen Basis weder zu einer Lohngleichheit noch zur Entlastung der Bürokratie der KMU führt. Die Stellungnahme der IGK als PDF:

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